Sie haben Forderungsausfälle innerhalb der EU ?
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ermöglicht Klagen bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000 €. Für Forderungen über 5.000 € kann ein Europäischer Zahlungsbefehl beantragt werden.
KANZLEI BOCKLAGE & JUST
Ihre Fachanwältinnen für Internationales Wirtschaftsrecht
Grenzüberschreitende Klage in der EU
Monique Bocklage
Rechtsanwältin
Solicitor of England & Wales (non-practising)
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Alice Just
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Grenzüberschreitende Klage in der EU
Sie erhalten unser umfassendes Angebot an professioneller Dienstleistung. Wir sind Ihre Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht. Wir setzen uns schnell und unkompliziert für Ihre Klage und Forderungsbeitreibung innerhalb der EU ein.
Allgemeine Informationen über das Verfahren
Das europäische Recht sieht zwei Möglichkeiten für grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung und Klagen vor:
1.) Verfahren für geringfügige Forderungen bis 5.000 € (Bagatellverfahren)
2.) Europäischer Zahlungsbefehl ohne Wertgrenze
Beide Verfahren finden bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten in allen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Gemeinschaft in Zivil- und Handelssachen Anwendung.
Das Bagatellverfahren ist in der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 geregelt.
Das Verfahren über den Europäischen Zahlungsbefehl ist in der Verordnung (EG) 1896/2006 geregelt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0861 ➚
Das Verfahren für die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 läuft wie folgt ab:
Klage in der EU beantragen
Wir setzen Ihr Recht durch:
- der Schuldner hat bei Erfolg die Kosten zu tragen
- garantiert keine Fehler bei der Antragstellung
- Entscheidung durch einen Richter
- Termin vor Gericht nicht erforderlich
- einfach, sicher und schnell, da kurze Fristen
- in allen EU Staaten vollstreckbar
- Durchführung von erfahrenen Fachanwälten und Experten
Der Ablauf des Bagatellverfahrens in 3 Schritten
von Ihrem Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht erklärt:
Übermittlung Ihrer Angaben
Nehmen Sie zu uns Kontakt über das Kontaktformular auf und teilen Sie uns Ihre und die Daten des Gegners mit.
Bitte machen Sie hierbei für das Gericht auch Angaben zu dem Sachverhalt und zur Forderungshöhe.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen und fordern ggf. weitere Informationen ab.
24 Stunden
Wir fertigen Ihre Klage mit allen erforderlichen Anträgen und Beweismitteln, welche Sie zur Verfügung stellen.
Wir reichen die Klage bei dem Gericht binnen 24 Stunden nach Erhalt aller Unterlagen elektronisch ein.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und Gerichtskostenrechung.
Gerichtsurteil
Das Gericht stellt dem Gegner die Klageschrift zu und fordert diesen auf binnen 28 Tagen auf die Klage zu erwidern.
Sobald das Gericht alle Informationen für eine Entscheidung erhalten hat, erläßt es ein Urteil.
Wenn Sie die Klage gewinnen, muss der Gegner Ihnen Ihre Kosten erstatten.
„Bleiben Sie professionell – konsequente Nachverfolgung und klare Kommunikation sind der Schlüssel zum erfolgreichen Forderungseinzug.“
Wir helfen Ihnen weiter – unverbindliche Anfrage stellen
Sie erhalten unser umfassendes Angebot an professioneller Dienstleistung. Wir sind Ihre Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht. Wir setzen uns schnell und unkompliziert für Ihre Forderung innerhalb der EU ein.
Was ist der Unterschied zwischen einem Mahnbescheid, einem Europäischen Zahlungsbefehl und einem Bagatellverfahren?
Der deutsche Mahnbescheid kann in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden, wenn der Gläubiger und der Schuldner ihren Wohnsitz / Geschäftssitz in Deutschland haben. Der Mahnbescheidsantrag ist nur dann erfolgreich, wenn der Schuldner keinen Widerspruch erhebt. Dies bescheinigt das Gericht durch den Erlaß eines Vollstreckungsbescheides. Erhebt der Gegner Widerspruch, erfolgt die Überleitung des Mahnverfahrens in eine reguläres Klageverfahren vor einem deutschen Gericht. Die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung aus einem deutschen Vollstreckungsbescheid ist unter erheblich erschwerten Bedingungen und Mehrkosten möglich. Eine Vollstreckung in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ist ausgeschlossen.
Der Europäische Zahlungsbefehl setzt voraus, dass Gläubiger und Schuldner in unterschiedlichen Mitgliedsstaat der EU ansässig sind. Es handelt sich um ein grenzüberschreitendes vereinfachtes Verfahren ohne Gerichtsverhandlung und Entscheidung durch einen Richter. Beide Parteien können jedoch Einwendungen erheben, welche das Gericht prüfen wird. Europäische Zahlungsbefehle können in allen EU Mitgliedsstaaten beantragt und unverzüglich vollstreckt werden. Eine Vollstreckung in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ist ausgeschlossen.
Das Bagatellverfahren dient zur Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen bis zu einer Höhe von 5.000 €. Es handelt sich um ein klassisches Gerichtsverfahren. Der Richter muss jedoch keinen Verhandungstermin anberaumen, sondern darf nach Lage der Akten entscheiden. Daher ist es wichtig, vollständige Erklärungen und Unterlagen einzureichen. Das beschleunigt das Verfahren erheblich.
Wie läuft ein Mahnbescheid ab?
Das deutsche Mahnverfahten ist ein reines Formularverfahren ohne Gerichtsverhandlung. Es wird mit einem Antragsformular eingeleitet. Es können ausschließlich Zahlungsansprüche geltend gemacht werden.
Das Mahngericht informiert den Gegner und stellt diesem einen Mahnbescheid zu. Der Gegner kann gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch erheben. Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger den Erlaß eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Dieser ist vollsteckbar.
Was passiert, wenn man ein Mahnbescheid bekommt?
Sollten Sie von einem Gericht darüber informiert werden, dass gegen Sie ein Mahnbescheid beantragt worden ist, sollten Sie überlegen, ob Sie die Forderung anerkennen oder sich gegen diese verteidigen möchten. Das Gericht wird den Schuldner über das genaue Vorgehen unterrichten und auf Fristen hinweisen. Prüfen Sie gewissenhaft, ob eine Verteidigung gegen die Forderung Aussicht auf Erfolg haben kann.
Wie geht’s weiter nach dem Mahnbescheid?
Hat das Gericht einen deutschen Vollstreckungsbescheid erlassen, setzt es den Schuldner hierüber in Kenntnis. Dem Gläubiger wird eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides erteilt. Aus diesem kann der Gläubiger vollstrecken. Ob Vollstreckungsschutz geltend gemacht werden kann, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Schuldners ab.
Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?
Die Kosten des Verfahrens trägt in Deutschland derjenige, welcher den Antrag stellt. Das Gericht bewilligt jedoch grundsätzlich eine Kostenerstattung, mit der Folge, dass der Schuldner sämtliche Kosten des Verfahrens trägt. Die Kosten können ebenfalls gegen den Schuldner vollstreckt werden.
Wie oft muss man mahnen vor einem Mahnbescheid?
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Beantragung des Mahnbescheides oder Zahlungsfehls gleich.
Der Mahnung bedarf es bspw. nicht, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Wie lange dauert es vom Mahnbescheid bis zur Vollstreckung?
Die Dauer des Verfahrens ist davon abhängig, ob der Schuldner Einwendungen gegen die geltend gemachte Forderung erhebt. Im Durschnitt erhalten Sie nach ca. einem halben Jahr eine Entscheidung des Gerichtes.
Wird der Mahnbescheid in die Schufa eingetragen?
Nein.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Die Kosten für die Beantragung eines Mahnbescheides betragen ca. 20 % der Forderungssumme des Gläubigers.
Welches Mahngericht ist zuständig?
Nach deutschem Recht ist für den Mahnbescheid das Gericht am Wohnsitz / Sitz des Gläubigers zuständig. Für den Europäischen Zahlungsbefehl ist das Amtsgericht Wedding deutschlandweit zuständig. Die weiteren EU-Mitgliedsstaaten haben unterschiedliche Regelungen zu der internationalen Zuständigkeit der Gericht getroffen. Es gilt der Grundsatz, das am Wohnsitz / Sitz des Schuldners zu klagen ist, soweit Ausnahmen nicht eingreifen.
Wie kann ein Mahnbescheid beantragt werden?
Der deutsche Mahnbescheid kann digital oder per Papier beantragt werden. Die Bundesregierung stellt für die Erstellung des Mahnbescheides eine Plattform unter https://www.online-mahnantrag.de/ zur Verfügung.